MIETBEDINGUNGEN | |
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FÜHRERAUSWEIS | Der Lenker des Wohnmobils muss mindestens 19 Jahre alt und volle 12 Monate im Besitz eines gültigen CH-Führerausweises der Kat. B sein. Der/die Lenker des Wohnmobils muss/müssen eine Kopie der/des Fahrausweises hinterlegen |
HAUPTSAISON | Nur ganze Wochen möglich |
NEBENSAISON | Abweichende Termine und Kurzmieten möglich |
ÜBERNAHME | Am Freitag ab 16.00 Uhr, oder gemäss Vereinbarung im Mietvertrag. Das Fahrzeug wird in sauberem Zustand und mit vollem Tank übergeben |
RÜCKGABE | Am Donnerstag bis 18.00 Uhr oder Freitagmorgen bis 8.00 Uhr Wird das Fahrzeug nach 8.00 Uhr zurückgebracht, so hat der Mieter Fr. 100. —pro volle oder angebrochene Stunde zu bezahlen. Nach Absprache sind Übernahme und Rückgabe, ausserhalb der Sommerferien auch unter der Woche möglich Das Fahrzeug ist mit vollständig gefülltem Tank abzuliefern Das Fahrzeug muss vom Mieter vollständig gereinigt werden: Insbesondre Nasszelle, die Küche, sowie Küchen- und Campinginventar Die WC-Kassette und der Abwassertank müssen geleert sein |
ZAHLUNG | Der Vertrag wird erst gültig, wenn innert 10 Tagen nach Vertragsabschluss Fr. 500. —bezahlt werden. Der Restbetrag der Miete ist spätestens 3 Wochen vor Mietbeginn zu entrichten. |
ANNULLIERUNGSKOSTEN |
30 Tage + vor Mietbeginn – 20 % der Gesamtsumme 15 – 29 Tage vor Mietbeginn – 60 % der Gesamtsumme 8 – 14 Tage vor Mietbeginn – 80 % der Gesamtsumme 0 - 7 Tage vor Mietbeginn – 100 % der Gesamtsumme Bei Rücktritt des Mietvertrages weniger als 2 Wochen wird der gesamte Mietbetrag geschuldet Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, so gilt dies als Rücktritt |
KAUTION |
Die Mietkaution beträgt CHF 1500 pro Miete, welche (gemäss Vertrag) vor Reiseantritt auf unser Konto hinterlegt wird. Nach schadenfreier Rückkehr und erfolgter Endreinigung erhalten Sie den Betrag wieder auf Ihr hinterlegtes Konto zurückerstattet. |
VERSICHERUNG IM MIETPREIS INBEGRIFFEN |
Europaweite Pannenhilfe Unbegrenzte Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug (Selbstbehalt Fr. 500.--, Aufhebung nicht möglich) Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug (Selbstbehalt Fr. 1000.—pro Schaden. Bitte beachten Sie, dass Schäden an Fahrzeugtechnik (Markise, Kühlschrank, Wasserversorgung…usw.) nicht über die Vollkasko gedeckt sind. Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen Ihnen Ihre Privat-Haftplicht zu kontaktieren um Ihre Deckung abzuklären. Falls Sie über keine genügende Deckung verfügen können Sie bei der Mobiliar eine Reiseversicherung abschliessen. Passepartout Reiseversicherung (ohne Annullierungskosten-Versicherung Für unterwegs 24 h Pannenhilfe in Europa Wir empfehlen Ihnen vor Reisebeginn den Abschluss einer Annullations und Selbstbehaltsversicherung, welche in unserem Versicherungspacket nicht enthalten ist. |
SCHÄDEN |
Schäden die durch Fahrlässigkeit oder Fehlbedienung entstehen sind nicht über die Vollkaskoversicherung gedeckt. Bei Reparaturen über CHF 200.—muss unverzüglich mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen werden Reparaturspesen unter CHF 200.—werden nur gegen eine detaillierte Quittung zurückerstattet Bei Unfall mit Verletzten oder Einbruch muss unbedingt ein Polizeirapport gemacht werden. Auf jeden Fall muss ein Unfallprotokoll erstellt werden. Bei grösseren Schäden muss mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen werden. |
SERVICE- UND ABGABEPAUSCHALE |
Bei jeder Miete verrechnen wir eine Servicepauschale von CHF 250.--. Diese beinhaltet folgende Leistungen: Instruktion des Wohnmobiles, ca. 60 Minuten Grundstock einer Küchenausstattung für 6 Personen Campingstühle, Tisch, Kabelrolle mit Adapter, Eurostecker, Keile, Erstausstattung WC Chemie und Spezial- WC-Papier Auffahr- und Ausgleichskeile Autobahnvignette CH Kostenloser PP auf unserem Gelände für Ihren PW |
FAHRZEUGAUSFALL VOR MIETBEGINN | Für den Fall, dass das gemietete Wohnmobil in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn infolge Unfall oder Defekt ausfällt, helfen wir Ihnen einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Der Vermieter geht aber in diesem Falle keine Verpflichtung für ein Ersatzfahrzeug ein. Weitere Forderungen können dem Vermieter nicht geltend gemacht werden. |
MÄNGEL FAHRZEUGAUSFALL WÄHREND DER MIETE | Sollte am Wohnmobil etwas nicht funktionsfähig sein (durch Defekt oder falsche Bedienung), können beim Vermieter keine Forderungen geltend gemacht werden. Der Mieter hat keinen Minderwert zu Gute |
IM MIETPREIS INBEGRIFFEN |
Mehrkilometer 1 Woche inkl. 1600 km, Zusatztage ab 6 Tage inkl. 200 km 2 Wochen inkl. 3300 km, Zusatztage ab 13 Tage inkl. 200 km 3 Wochen inkl. 4900 km, Zusatztage ab 20 Tage inkl. 200 km 4 Wochen inkl. 6500 km, Zusatztage ab 27 Tage inkl. 200 km |
IM MIETPREIS NICHT INBEGRIFFEN |
Treibstoff, Zusatzkilometer à CHF -.70, und AdBlue (wo nötig) Fakultative Versicherungen Ausländische Auto-Steuern, z.B. Strassen und Autobahngebühren Bett und übrige Wäsche Fahrzeugreinigung Innen und Aussen |
SPEZIELLES |
Motorenöl wird gegen Quittung zurückerstattet Wenn Haustiere mitgenommen werden, müssen Polster und Sitze abgedeckt sein Die Benützung des Wohnmobils ist für entgeltliche Personen- und Warentransporte jeder Art verboten. Fahrten in Kriegs- oder Krisengebiete sind untersagt In allen Fahrzeugen ist Rauchen verboten |